Architektenrecht

Jedes Bauvorhaben beginnt mit der Planung. Sie ist der Grundstein des Erfolges eines Bauprojektes.

Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von Architekten- und Ingenieurverträgen und selbstverständlich beraten wir Sie auch baubegleitend. Ebenso klären wir für Sie die anstehenden Honorarfragen.

Schließen Sie Architektenverträge als öffentlicher Auftraggeber, so führen wir das notwendige VOF-Verfahren für Sie durch.

Unsere Rechtsanwälte in diesem Bereich

 

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