Die Notwendigkeit der Ausschreibung von freiberuflichen Dienstleistungen, ins-besondere Architekten- und Ingenieurleistungen, wird immer häufiger:
Die Bewilligung von Fördergeldern wird von der Ausschreibung abhängig gemacht. Nach der HOAI 2013 ist der Schwellenwert schnell erreicht.
Wir bieten Ihnen die Durchführung des europaweiten Ausschreibungsverfahrens nach der VgV mit einem zeitoptimierten Ablauf als Komplettleistung zu einem fairen Pauschalpreis:
Beratung zum Leistungsumfang und zur Schwellenwertberechnung
Beratung zur Formulierung von Eignungsanforderungen und zur Festlegung der Teilnehmerauswahl
Vergabebekanntmachung im EU-Amtsblatt
Prüfung und Empfehlung zur Auswahl der Teilnehmeranträge
Beratung zur Formulierung der Aufgabenstellung
Gestaltung des Architekten- und Ingenieurvertrages
Vertragsverhandlung und Wertung
Dokumentation
Unsere Rechtsanwälte in diesem Bereich