privates Baurecht

Als baurechtliche Schwerpunktkanzlei verfügen wir über außerordentliche Erfahrungen in den Bereichen des Hoch- und Tiefbaus sowie des Anlagen- und Ingenieurbaus. Wir bieten Ihnen eine praxisorientierte und individuelle Beratung bei der Vorhaben- und Projektentwicklung. Von der Vertragsgestaltung und -verhandlung bis zur Erstellung von Ausschreibungen für Bauvorhaben stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Wir führen für Sie auch eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung.

Unsere Beratung bei bauvertraglichen Fragen während der Umsetzung Ihres Projektes gehört selbstverständlich zu unserem Leistungsspektrum. Dies umfasst unter anderem die Beratung bei

 

  • Leistungs-, Vergütungs- und Haftungsfragen
  • Nachtragsprüfung und -abwicklung
  • Sicherheiten
  • Kündigungen und deren Auswirkungen und Folgen
  • Kooperationspflichten.

Unsere Rechtsanwälte in diesem Bereich

 

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